in 5 jahren – die ersten schritte ab 2026

2026 kamen schon vorläufer, eimihe staaten waren weiter als andere. england zum beispiel verhaftete schon im jahr zuvor menschen wegen posts auf social media plattformen. und das waren nicht ein paar krasse ausnahmefälle, die inhalte gepostet haben, die verabscheuenswürdig sind. die verfolgung von gedankenverbrechen machte einen erheblichen teil der verhaftungen dieses jahr ausgemacht. aus deutschland wurde ein fall bekannt, in welchem ein steuerzahlende bürger gebüsst wurde, weil er in einem im post habeck als «schwachkopf“ bezeichnete. vielleicht bin ich sprachlich verwahrlost, aber schwachkopf ist für mich ein ausdruck, der gerade zu danach nach dem vorsatz, nichts derart veletztendes oder herbasetzendes zu sagen, um rechtsfolgen befürchtet zu müssen. wenn ich damals jemanden als schwachkopf bezeichnet hätte, wäre ich sowas von stolz auf meine selbstbeherrschung gewesen.

solche übersensibilitäten der staatsmacht waren umso besorgniserregender, als dass parallel dazu einerseits die einführung der e-id in europa weiter gepusht , andererseits unter dem deckmantel des schutzes der kinder im internet – eine aufgabe, die zur pflicht der eltern gehört und sinnvollerweise in den schulen thematisiert wird, aber nicht aufgabe eines freiheitlich-demokratischen rechtsstaates sein kann– der angebliche anonymität im internet ein ende haben soll. die ip-adresse genügt nicht, die kann via vpn verschleiert werden, die ist nicht spezifisch pro person, sondern per router. dass aus beweisgründen bei internetverbrechen hausdurchsungen gemacht werden mussten, hat ironischerweise die registrierungspflicht im internet eher beschleunigt. für angemeldete nutzer, die das posten anerkannten, wurde auf eine hausdurchsuchung verzichtet. kurz vor der abstimmung ende 2028 in der schweiz fanden dabei zwei aufsehenerregende hausdurchsuchungen statt. eine person wurde zusätzlich wegen steuerhinterziehung angeklagt, weil sie den neuen laptop, maus und bildschirm im wert von total CHF 2’350 nicht beim vermögen deklariert hatte. bei der anderen erfolgte eine zusätzliche anklage wegen verstoss gegen das betäubungsmittelgesetz. in der tastatur waren spuren von kokain gefunden worden. neben dem privaten wurde auch der geschäftslaptop beschlagnahmt, was dazu führte, dass der hassrede-poster seine stelle verlor. sein post? „die z’bern und z’brüssel hämd doch alli en eggä ab und sind nid ganz gschliffä. öb dä tell äch au ä birä und gar ken öpfel vom walti sim chopf gschossä hät?“. auf druck der eu wurde das „nid g’schliffä“ und die als reaktion auf eine debatte im europäischen rat darüber, ob die redewendung „birnen mit äpfeln vergleichen“ einen kolonialistischen hintergrund habe und als kulturelle aneignung zu gelten habe, gedachte tell-frage wurde als androhung von gewalt angesehen, eventuell sei auch der tatbestand der kulturellen aneignung erfüllt. es waren wohl nicht zuletzt diese zwei fälle, die die schweizer:*/innen:*/s dazu brachte, bei hasstriefenden post wie dem erwähnten, lieber nicht zusätzlich noch eine hausdurchsuchung zu riskieren. faktiscb musste man sich ohnehin bereits bei den meisten social-media-plattformen, bei den grösseren online-shop, bei sämtlichen ki-chats oder für die verwendung von microsoft-produkten, sofern man gleichzeitig mit dem internet verbunden war, mit seiner e-id oder via face- bzw. iris-scan anmelden.

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